Verbraucherzentrale geht gegen Flatrate-Werbung vor

Flatrate bezeichnet in der Regel eine unbeschränkte Leistung für einen monatlichen Pauschalbetrag. Doch bei Handy-Verträgen mit Daten-Flatrate erweist sich das oft als Mogelpackung. Beim Datenvolumen treten die Provider schnell auf die Bremse – um bis zu 99 Prozent wird dann die Übertragungsgeschwindigkeit gedrosselt.

Die Verbraucherzentrale NRW hat mehrere Mobilfunk-Firmen wegen ihrer Flat-Werbung abgemahnt und einstweilige Verfügungen erwirkt. Die Richter untersagten die monierte Flatrate-Werbung im Internet. Alle Webseiten wurden mittlerweile geändert. Immerhin: Drei Firmen zeigten sich auch ohne Einschaltung des Gerichts einsichtig gegenüber der Reklame-Kritik. Die solomo GmbH, die Medion AG und Blau Mobilfunk (in Teilen) unterzeichneten die von der Verbraucherzentrale NRW geforderte Unterlassungserklä­rung und gelobten Besserung.

Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen“, warb beispielsweise 1&1 (gmx.de, web.de). Die Telekom bietet eine “Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Mbit/s)” und Vodafone versprach für die SuperFlat Internet Mobil “Surfen Sie unbegrenzt im Internet“. Doch den Unterschied zwischen Werbung und Wirklichkeit entdeckt man nur, wenn man das Kleingedruckte in den Verträgen liest. Da steht, dass die Nutzung des Datendownloads per 3G (UMTS/HSDPA) nach einem Volumen von 500 (1&1) bzw. 300 Megabyte im Monat auf GPRS-Niveau (maximal 64 Kilobit pro Sekunde im Download) gedrosselt wird – das ist ein Leistungsschwund von 99,1 Prozent. Dieses Schnecken-Internet mussten Nutzer des Tarifs “Data-Flat” beim Anbieter NetCologne (“Ohne Limit Surfen und Mailen“) sogar bereits nach einem Datenverkehr von 200 Megabyte erdulden.

Wer von seinem Provider wissen möchte, wofür das Datenvolumen in einem Monat draufgegangen ist, hat schlechte Karten – zumindest bei der Telekom. Im Juli 2011 soll ich innerhalb einer Woche mein Volumen von 300 MB mobiler Datennutzung überschritten haben. Sehr ungewöhnlich, da ich die Grenze sonst nie erreiche (mit WLAN im Büro und Daheim). Der Mailverkehr mit dem Telekom-Kundenservice ergab folgende Auskunft:

[…] Bei den Tarifen mit einer Flatrate, wie zum Beispiel web’n’walk Connect L oder Call & Surf Mobil oder im Festnetz Call & Surf Comfort sind bestimmte Verbindungen – wie bei Ihnen zum Beispiel die Daten-Flatrate – bereits im monatlichen Grundpreis enthalten und damit für die Rechnung nicht mehr relevant. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben – TKG, Paragraph 97, Abs. 3, Satz 2 – führen diese Verbindungen im Einzelverbindungsnachweis nicht gesondert auf und geben Sie daher auch in der Kostenkontrolle nicht mehr an.

Ein zusätzlicher Hinweis: Paragraph 99, Abs. 1, Satz 1 des TKG besagt, dass dem Kunden auf Wunsch auch die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden dürfen. Es handelt sich hierbei jedoch um eine “Kann”-Bestimmung, die für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten nicht verpflichtend ist.

Da die Verbindungen bei einer Flatrate nicht erforderlich sind, um den Rechnungsbetrag nachzuvollziehen, haben wir entschieden, die pauschal abgegoltenen Verbindungen bei Tarifen und Optionen mit einer Flatrate derzeit nicht in der Kostenkontrolle und im EVN auszuweisen. […]

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