Stiftung Warentest watscht App-Stores ab

In der August-Ausgabe des Stiftung-Warentest-Magazins heißt es “Ungeschützter Datenverkehr“. Zehn App-Stores haben die Tester von April bis Juni 2011 unter die Lupe genommen und keiner kam über ein “Befriedigend” hinaus. Am besten schneidet der Windows Phone Marketplace ab (Note 3,2). Bislang hatte ich eigentlich eine hohe Meinung von der Stiftung Warentest.

Hauptkritikpunkt ist der Umgang mit Nutzerdaten. “Aufpassen: Viele Apps nutzen Daten aus dem Smartphone“. Ja, klar tun sie das, weil es praktisch ist. Das Zitat stammt übrigens aus einem Kasten im Artikel, der mit Screenshots vom DB Navigator illustriert ist. Natürlich ist es praktisch, wenn die App weiss wo ich bin, um die nächstgelegene Haltestelle zu finden. Natürlich ist es toll, wenn die App meinen Namen speichert, denn dann kann ich direkt ein Handyticket kaufen. Ok, Apps, die mein gesamtes Adressbuch auf einen US-Server hochladen, finde ich auch suspekt – zugegeben. Aber hier stimmt das Beispiel einfach nicht.

Auf Platz 2 landet der offizielle Android Market von Google noch vor dem Apple AppStore auf Platz 3. Die Suche und das Bezahlen der Apps ist bei Android manchmal wirklich komisch. Auf meinem Smartphone tauchen bei einer Suche Dutzende Apps mit asiatischen Schriftzeichen auf, die mich nicht interessieren. Die Sucheingabe von Fruit Ninja liefert auf einem HTC Legend als ersten Treffer “Fruits Basket Arcade”. Erst als elften Treffer sehe ich das Spiel von Halfbrick Studio. Allerdings mit der Preisangabe 0,89 Euro, im Browser auf dem Rechner steht im Market 0,91 Euro. In der Abrechnungsmail stehen dann aber tatsächlich 0,89 Euro. Die App Double Twist steht im Market mit 3,46 Euro, bei mir auf der Abrechnung stehen 3,99 Euro. Mehrwertsteuer taucht auf der Abrechnung nicht auf, liegt es also an den Umrechnungskursen zum Dollar? Es mit so vielen “Kinderkrankheiten” auf Platz 2 zu schaffen ist schon ein Wunder, zumal die Tester mit 60 Prozent den Einkauf bewertet haben. Dazu heißt es im Artikel: “Sind die Apps mit eindeutigen Angaben zum Preis und zur Sprache versehen?“.

Beim Android Market gefällt den Testern die Möglichkeit der App-Rückgabe, die allerdings nur 15 Minuten gilt. Am Windows Phone Marketplace loben sie die “vielen Testversionen vor dem Kauf“. Zum Apple AppStore heißt es “Komfortabel, technisch problemlos”. Kritisiert werden Mängel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und das nicht ordnungsgemäße Impressum. Stimmt, der AppStore ist toll in der Nutzung und welcher Anwender liest schon AGBs oder ein Impressum? So lange der Nutzer keine Nachteile hat, die er in der Geldbörse spürt, wird er oder sie sich nicht für diese Formalien interessieren. Doch jedem ist im Hinterkopf klar, dass sich Anbieter wie Google, Apple, Nokia und Microsoft einen Freifahrtschein in ihren Geschäftsbedingungen holen. Zudem kollidiert die nordamerikanische Haltung zum Datenschutz mit unserer. Alles richtig, aber die Tester hatten hier nicht die Verbraucherbrille auf, sondern haben den kleinen Juristen rausgelassen und ausgelebt.

Zudem lohnt sich eine Anti-Haltung und den Marktführern in Sachen Apps ans Bein zu pinkeln, sorgt für Aufmerksamkeit und bringt Schlagzeilen, wie dieser Text belegt.

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