Wer im Auslandsurlaub Netflix, Amazon Video oder Sky ticket startet kennt das: Das Angebot sieht ganz anders aus als zuhause. Da die Streaming-Anbieter die Rechte für Filme und Serien länderweise erwerben, sieht auch das Angebot unterschiedlich aus. Das ist viel Arbeit für die Betreiber und extrem kundenunfreundlich. Darum wird das EU-Blocking für kostenpflichtige Abo-Dienst von der Europäischen Union seit dem 1. April 2018 untersagt.
Lieblingsserie im Urlaub schauen
Der Lizenzeinkauf bleibt zwar für die Anbieter weiterhin ein komplexes und länderspezifisches Geschäft, doch Abonnenten von Streamingdiensten dürfen mit der Änderung bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten ihr gewohntes Programm nutzen. Das so genannte Geoblocking ist nicht mehr zulässig. Kostenlose TV-Angebote und Mediatheken sind von der Regeländerung jedoch weiterhin ausgenommen.
Fussball-WM im Sommer
Das ist für den kommenden Sommerurlaub interessant, denn vom 14. Juni bis zum 15. Juli 2018 findet in Russland die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 statt. Wer die Übertragungen der deutschen Sender im Urlaubsort via Internet empfangen will, muss vorsorgen. Mit einer App wie beispielsweise Magine TV kann man auch am Strand oder in der Berghütte die Spiele verfolgen. Dafür muss man eine der beiden angebotenen kostenpflichtigen TV-Pakete für einen Auslandsaufenthalt freischalten. Dann kann man den TV-Player auf allen unterstützten Geräten streamen – egal, ob Laptop, Tablet, Smartphone oder Fire TV Stick.
Für das Streaming ohne EU-Grenzen dürfen die Abo-Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben. Die Nutzung im Ausland ist allerdings zeitlich begrenzt. Die Verordnung nennt hier keine Frist in Tagen oder Wochen. Vermutlich wird es in der Praxis gehandhabt wie bei der Datennutzung innerhalb der EU: Die verbrauchte Datenmenge muss überwiegend im Heimatland abgerufen werden.
Freier Online-Einkauf in Europa
Ende 218 soll das auch das Geoblocking für weitere Onlinedienste wie Shopping fallen. Bislang in einem italienischen Onlineshop Kleidung bestellen will, wird bislang häufig direkt auf die deutsche Seite des Versenders umgeleitet. In manchen Fällen sind Bestellungen gar nicht mögich, weil Deutschland in der Bestellmaske nicht vorkommt. Das wird dann untersagt, denn gemäß Artikel 20 der EU-Dienstleistungsrichtlinie soll jeder Verbraucher unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnort gleichberechtigten Zugang zu Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU erhalten.
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Hallo, Ich finde den Aufbau der Seite super. Macht bitte weiter so.